powered by SHARKART.CH
Sponsored by ALL SORTS.CH GmbH

Die IG-Mitglieder unterstützen einander und pflegen eine offene und ehrliche Kommunikation.

 

In der Pfistergasse soll die Fasnacht in den Urformen gelebt werden.

 

Die Pfistergasse wird nicht durch verstärkte Musik beschallt, ausser bei Produktionen. Im Innern von Fasnachtswagen ist sujetgetreue Musik in geringer Lautstärke erlaubt.

 

Alle IG-Mitglieder tragen aktiv zur Kreativität der Fasnacht bei und setzen sich dafür ein, ihre Wagen und Sujet rüüdig verreckt zu gestalten.

 

Wir halten uns an die Sicherheitsregeln beim Bau und im Betrieb der Fasnachtswagen und halten die Zufahrten speziell für Einsatzkräfte frei.

 

Zelte werden nur bei äusserst schlechten Wetterbedingungen aufgestellt und Festbänke im bescheidenen Rahmen für eine kurze Zeit und nur für den Eigengebrauch aufgebaut.

 

Jedes IG Vollmitglied hat ein Stimmrecht.

 

IG-Anwärter werden provisorisch für zwei Jahre von den Vollmitgliedern bestätigt und bekommen vom Vorstand einen freien Stellplatz zugewiesen.

 

Anwärter müssen nach zwei Bewährungsjahren von einer 3/4 Mehrheit der Mitglieder gewählt werden und erlangen dann ihren offiziellen Mitgliederstatus als IG Pfistergasse Vollmitglied und werden wahlberechtigt. Der Anwärterstatus von 2 Jahren kann nicht verlängert werden.

 

Kommt eine IG-Gruppierung ihren Verpflichtungen nicht nach oder verhält sich IG- schädigend, kann sie auf Antrag von der Mehrheit der Mitglieder an der Rückblicks-Sitzung ausgeschlossen werden und verliert das Platzrecht.